Hinweisgebersystem | Whistleblower Portal

 

In Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, verfolgt das Unionsrechtsverstöße-Hinweisgebergesetz – UVHG, LGBl. Nr. 23/2002, idgF. das Ziel, dass Verstöße gegen EU-Rechtsvorschriften einfach, sicher und vertraulich gemeldet werden können.

 

Öffentliche und private Organisationen haben zu diesem Zweck ein internes Meldesystem einzurichten, eingehende Meldungen zu überprüfen und gegebenenfalls die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.

 

In diesem Sinne steht entsprechend dem UVHG für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemein öffentlichen Bezirkskrankenhauses Lienz sowie deren ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, wenn sie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße gegen die vom sachlichen Geltungsbereich des 3 UVHG erfassten Rechtsvorschriften erlangt haben, der Zugang zu einer internen Meldestelle offen (vgl. § 8 UVHG).

 

Klicken Sie hier, um auf unser internes Hinweisgebersystem zu gelangen.

 

Weiters steht die Landesvolksanwältin als externe Meldestelle für die Meldung von Verstößen gegen die vom sachlichen Geltungsbereich erfassten Rechtsvorschriften, soweit es sich dabei um Angelegenheiten der Landesgesetzgebung handelt, zur Verfügung.

 

Für weitere Informationen zur externen Meldestelle darf auf folgenden Link verwiesen werden:

https://www.tirol.gv.at/landtag/landesvolksanwaeltin/externe-meldestelle-in-angelegenheiten-der-landesgesetzgebung/

 

Zugang zur externen Meldestelle sollen alle natürlichen Personen haben, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben (vgl. § 13 UVHG).

 

Die gesamte Rechtsvorschrift des Unionsrechtsverstöße-Hinweisgebergesetzes finden sie unter nachstehendem Link:

RIS - Unionsrechtsverstöße-Hinweisgebergesetz - UVHG - Landesrecht konsolidiert Tirol, Fassung vom 07.06.2023 (bka.gv.at)