Kinder- und Jugendheilkunde
An der Abteilung werden Neugeborene (auch Frühgeborene), Säuglinge, Kinder und Jugendliche von KinderärztInnen in Kooperation mit den ÄrztInnen operativer Fachrichtungen behandelt. Zusätzlich zur Normalstation stehen zwei Überwachungseinheiten, eine kleine Neonatologie und ein Ambulanzbereich mit Notfallambulanz und Spezialambulanzen zur Verfügung. Eine durchgehende kinderfachärztliche Versorgung im Haus ist rund um die Uhr durchgehend gewährleistet. Dies schließt auch die Betreuung Neugeborener auf der Geburtshilfe ein.
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Unsere LeistungenUmfassende allgemeine GrundversorgungDas Leistungsangebot der Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde am BKH Lienz umfasst das Spektrum der allgemeinen Kinder- und Jugendmedizin. Onkologische PatientInnen werden gemeinsam mit unseren onkologischen Zentren betreut. Schlafstörungen können im interdisziplinär geführten Schlaflabor abgeklärt werden. In Kooperation mit anderen Fachabteilungen des BKH Lienz erfolgt gegebenenfalls auch eine prä- und postoperative Betreuung. Nach Zuweisung durch niedergelassene KollegInnen werden ambulante Durchuntersuchungen ausgeführt (z.B. Sonografie, Echokardiografie, Spirometrie). 
 Neonatologische GrundversorgungFür Frühgeborene ab 32 Schwangerschaftswochen und kranke Neugeborene steht eine Neonatologie bereit. Mit den neonatologischen Zentren in Villach, Klagenfurt und Innsbruck wird eine intensive Zusammenarbeit gepflegt. SIDS-AmbulanzAbklärung des individuellen Risikos eines Säuglings; Beratung und Aufklärung von Eltern bei Risikokindern; Monitorisierung bzw. Schlaflaboruntersuchung von Risikokindern; Monitorschulung und Reanimationskurse für Eltern; Betreuung von SIDS-Eltern bei neuerlichen Schwangerschaften. Erwachsene Begleitperson möglichUm den Kindern den Aufenthalt in der ungewohnten Umgebung zu erleichtern, kann eine erwachsene Begleitperson als Bezugsperson gemeinsam mit dem Kind aufgenommen werden, soweit es die aktuelle Bettensituation erlaubt. 
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StationDie Station der Kinder- und Jugendheilkunde befindet sich im Südtrakt, 4. Stock. Informationen und Empfehlungen für Ihren Krankenbesuch sowie zu den Besuchszeiten finden Sie hier. 
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AmbulanzAllgemeine pädiatrische Ambulanz: Allg. pädiatrische Ambulanz +43 (0) 4852 / 606-407 Montag bis Freitag: 07:30 - 11:30 Uhr Die Ambulanz befindet sich im Südtrakt 4. Stock. Für akute Notfälle ist die pädiatrische Ambulanz auch außerhalb der Ambulanzzeiten jederzeit erreichbar. Bitte melden Sie sich im Eingangsbereich beim Portier/Triage bzw. telefonisch unter +43 (0) 4852 / 606 an. 
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TeamAbteilungsleitung Prim. Dr. Patrick GassnerAbteilungsleiter Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde  OÄ Dr.in Marie RockErste Oberärztin Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde OberärztInnen OÄ Dr.in Martina BruggerFachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde  OA Dr. Florian KörblerFacharzt für Kinder- und Jugendheilkunde  OA Dr. Lukas SchettFacharzt für Kinder- und Jugendheilkunde  OÄ Dr.in Kathrin ZlöblFachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde AssistenzärztInnen Dr.in Stefanie AuerAssistenzärztin  Dr. Mario BachmannAssistenzarzt  Dr.in Clémence LeiblAssistenzärztin Pflege - Stationsleitung Martina Fochler, MScStationsleitung Pädiatrie Süd 4  Sabrina GasserStv. Stationsleitung Pädiatrie Süd 4 
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Kontakt und ErreichbarkeitDas Ambulanzsekretariat ist von Montag bis Freitag von 07:30-11:30 Uhr für Terminvereinbarungen und ambulante Befundauskünfte unter +43 (0) 4852 / 606-407 besetzt. Die Station erreichen Sie täglich über den Portier unter +43 (0) 4852 / 606 für allgemeine telefonische Auskünfte bezüglich stationärer PatientInnen. Für Notfälle steht Ihnen unsere Notfallambulanz rund um die Uhr zur Verfügung. Per Email erreichen Sie uns unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Medizinische Auskünfte bezüglich stationärer PatientInnen werden ausschließlich von ÄrztInnen beantwortet – wir leiten Ihre Anfrage dazu weiter. Achtung: Für telefonische Auskünfte ist die Zustimmung des/der PatientIn auf dem Aufnahmeformular sowie ein Codewort erforderlich. Ohne Zustimmung und Codewort ist jegliche telefonische Auskunft ausnahmslos gesetzlich verboten. 



