Allgemeine Besuchszeiten
Derzeitige Besucherregelung im BKH Lienz:

TÄGLICH VON 13:30 BIS 18:30 UHR
Ausnahmen: Besuchsregelungen in Ausnahmesituationen (Patientinnen/Patienten in lebenskritischen Situationen, in Palliativbetreuung, auf der Intensivstation, der Kinder– und Jugendmedizin und der Geburtshilfe) erfolgen in Absprache mit der betreuenden Station.

ZWEI PERSONEN gleichzeitig pro PatientIn
BesucherInnen sind bei uns herzlich willkommen und unterstützen auch den Genesungsprozess unserer PatientInnen. Wir bitten Sie im Sinne unserer PatientInnen aber um strikte Beachtung der Besuchszeiten. Denken Sie bitte auch an die MitpatientInnen im Zimmer und verhalten Sie sich entsprechend rücksichtsvoll.

Schützen Sie unsere PatientInnen und sich selber
Helfen Sie mit, die Hygiene für unsere PatientInnen zu gewährleisten! Bitte nutzen Sie bei Ihrem Besuch den Händedesinfektionsspender beim Betreten des Hauses - damit leisten Sie einen wesentlichen Beitrag, die Verbreitung von Keimen zu reduzieren. Wenn Sie sich selbst nicht ganz gesund fühlen, sollten Sie auf einen Krankenbesuch verzichten.

Achten Sie auch bei Geschenken auf Hygiene und vermeiden Sie Störungen
Wenn Sie für die/den PatientIn ein Geschenk mitbringen möchten, beachten Sie auch hier die Hygieneerfordernisse des Krankenhauses und bringen Sie keine Topfpflanzen mit. Topfpflanzen dürfen nicht in den Patientenzimmern stehen. Ebenso werden Sie gebeten, stark riechende Schnittblumen zu vermeiden, da dies für die PatientInnen sehr störend sein kann. Denken Sie bitte auch an die MitpatientInnen im Zimmer und vermeiden Sie jeglichen Lärm.

Keine Auskünfte ohne ausdrückliche Zustimmung der/des PatientIn möglich
Wir weisen darauf hin und bitten um Verständnis, dass wir ohne ausdrückliche Zustimmung der/des PatientIn weder telefonisch noch persönlich Auskünfte geben dürfen.

Informationsfluss zu Angehörigen
Jede/r PatientIn kann bei der Aufnahme ein Kennwort vergeben, welches er/sie seinen Angehörigen nennen kann. So ist garantiert, dass bei telefonischer Nachfrage nur berechtigte Personen Auskunft über den Gesundheitszustand erhalten.