ein Richterhammer (auch Justizhammer) als Symbol für Einhaltung von Recht und Ordnung
Von Mensch
zu Mensch –
gemeinsam stark.

Über das
System

In Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, verfolgt das Unionsrechtsverstöße-Hinweisgebergesetz – UVHG, LGBl. Nr. 23/2002, idgF. das Ziel, dass Verstöße gegen EU-Rechtsvorschriften einfach, sicher und vertraulich gemeldet werden können.

Öffentliche und private Organisationen haben zu diesem Zweck ein internes Meldesystem einzurichten, eingehende Meldungen zu überprüfen und gegebenenfalls die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.

In diesem Sinne steht entsprechend dem UVHG für alle Mitarbeiter:innen des Allgemein öffentlichen BKH Lienz sowie deren ehemaligen Mitarbeiter:innen, wenn sie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße gegen die vom sachlichen Geltungsbereich des 3 UVHG erfassten Rechtsvorschriften erlangt haben, der Zugang zu einer internen Meldestelle offen (vgl. § 8 UVHG).