Kinder- und Jugendheilkunde
An der Abteilung werden Neugeborene (auch Frühgeborene), Säuglinge, Kinder und Jugendliche von KinderärztInnen in Kooperation mit den ÄrztInnen operativer Fachrichtungen behandelt. Zusätzlich zur Normalstation stehen zwei Überwachungseinheiten, eine kleine Neonatologie und ein Ambulanzbereich mit Notfallambulanz und Spezialambulanzen zur Verfügung. Eine durchgehende kinderfachärztliche Versorgung im Haus ist rund um die Uhr durchgehend gewährleistet. Dies schließt auch die Betreuung Neugeborener auf der Geburtshilfe ein.
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Unsere Leistungen
Umfassende allgemeine Grundversorgung
Das Leistungsangebot der Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde am BKH Lienz umfasst das Spektrum der allgemeinen Kinder- und Jugendmedizin. Onkologische PatientInnen werden gemeinsam mit unseren onkologischen Zentren betreut. Schlafstörungen können im interdisziplinär geführten Schlaflabor abgeklärt werden. In Kooperation mit anderen Fachabteilungen des BKH Lienz erfolgt gegebenenfalls auch eine prä- und postoperative Betreuung.
Nach Zuweisung durch niedergelassene KollegInnen werden ambulante Durchuntersuchungen ausgeführt (z.B. Sonografie, Echokardiografie, Spirometrie).
Neonatologische GrundversorgungFür Frühgeborene ab 32 Schwangerschaftswochen und kranke Neugeborene steht eine Neonatologie bereit. Mit den neonatologischen Zentren in Villach, Klagenfurt und Innsbruck wird eine intensive Zusammenarbeit gepflegt.
SIDS-Ambulanz
Abklärung des individuellen Risikos eines Säuglings; Beratung und Aufklärung von Eltern bei Risikokindern; Monitorisierung bzw. Schlaflaboruntersuchung von Risikokindern; Monitorschulung und Reanimationskurse für Eltern; Betreuung von SIDS-Eltern bei neuerlichen Schwangerschaften.
Erwachsene Begleitperson möglich
Um den Kindern den Aufenthalt in der ungewohnten Umgebung zu erleichtern, kann eine erwachsene Begleitperson als Bezugsperson gemeinsam mit dem Kind aufgenommen werden, soweit es die aktuelle Bettensituation erlaubt.
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Station
Die Station der Kinder- und Jugendheilkunde befindet sich im Südtrakt, 4. Stock.
Informationen und Empfehlungen für Ihren Krankenbesuch sowie zu den Besuchszeiten finden Sie hier.
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Ambulanz
Allgemeine pädiatrische Ambulanz:
Allg. pädiatrische Ambulanz +43 (0) 4852 / 606-407 Montag bis Freitag: 07:30 - 11:30 Uhr Die Ambulanz befindet sich im Südtrakt 4. Stock.
Für akute Notfälle ist die pädiatrische Ambulanz auch außerhalb der Ambulanzzeiten jederzeit erreichbar. Bitte melden Sie sich im Eingangsbereich beim Portier/Triage bzw. telefonisch unter +43 (0) 4852 / 606 an.
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Team
Abteilungsleitung
Prim. Dr. Robert Strobl
Abteilungsleiter
Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde
OA Dr. Josef Burger
Erster Oberarzt
Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde
OA Dr. Patrick Gassner
Erster Oberarzt
Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde
OberärztInnen
OÄ Dr.in Martina Brugger
Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde
OA Dr. Florian Körbler
Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde
FÄ Dr.in Marie Rock
Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde
OA Dr. Lukas Schett
Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde
OÄ Dr.in Kathrin Zlöbl
Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde
AssistenzärztInnen
Dr. Mario Bachmann
Assistenzarzt
Dr.in Clémence Leibl
Assistenzärztin
Pflege - Stationsleitung
Martina Fochler, MSc
Stationsleitung Pädiatrie Süd 4
Sabrina Gasser
Stv. Stationsleitung Pädiatrie Süd 4
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Kontakt und Erreichbarkeit
Das Ambulanzsekretariat ist von Montag bis Freitag von 07:30-11:30 Uhr für Terminvereinbarungen und ambulante Befundauskünfte unter +43 (0) 4852 / 606-407 besetzt. Befundanforderungen bitte ausschließlich per Fax (+43 (0) 4852 / 606-406) übermittlen.
Die Station erreichen Sie täglich über den Portier unter +43 (0) 4852 / 606 für allgemeine telefonische Auskünfte bezüglich stationärer PatientInnen. Für Notfälle steht Ihnen unsere Notfallambulanz rund um die Uhr zur Verfügung.
Per Email erreichen Sie uns unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Medizinische Auskünfte bezüglich stationärer PatientInnen werden ausschließlich von ÄrztInnen beantwortet – wir leiten Ihre Anfrage dazu weiter. Achtung: Für telefonische Auskünfte ist die Zustimmung des/der PatientIn auf dem Aufnahmeformular sowie ein Codewort erforderlich. Ohne Zustimmung und Codewort ist jegliche telefonische Auskunft ausnahmslos gesetzlich verboten.