Patientenrechte im Überblick

Alle Patienten in Österreich haben Rechte, die in einer eigenen Vereinbarung Bundesländern zusammengefasst sind. Die Patientenrechte selbst sind in zahlreichen Bundes- und Landesgesetzen verankert. 



Recht auf Behandlung und Pflege


Sie haben das Recht auf zweckmäßige und angemessene Leistungen auf dem  Gebiet des Gesundheitswesens - ohne Unterschied des Alters, des Geschlechts, der Herkunft, des Vermögens oder des Religionsbekenntnisses. Diagnostik, Behandlung und Pflege müssen nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft bzw. nach anerkannten Methoden erfolgen.

 


Recht auf Achtung der Würde und Integrität


Ihre Privat- und Intimsphäre muss ausreichend gewahrt werden. Auf Wunsch ist Ihnen die religiöse Betreuung im stationären Bereich zu ermöglichen. Eine bestmögliche Schmerztherapie und ein Sterben in Würde sind im Krankenhaus sicherzustellen. Gesundheitsbezogene Daten unterliegen dem Datenschutz.

 


Recht auf Information und Dokumentation


Sie haben das Recht, wahrheitsgemäß, verständlich und vollständig über Ihren Gesundheits- oder Krankheitszustand, über mögliche Diagnose- und Behandlungsarten und deren Folgen oder Risiken aufgeklärt zu werden. Dieses Recht beinhaltet auch die Information über Ihre erforderliche Mitwirkung und Lebensführung für eine erfolgreiche Behandlung. Diagnostische, therapeutische und pflegerische Maßnahmen sowie Ihre Willensäußerung müssen dokumentiert werden. Sie haben die Möglichkeit, Einsicht in Ihre Krankenakte zu nehmen und eine Kopie anfertigen zu lassen.

 


Recht auf Selbstbestimmung


Sie dürfen nur behandelt werden, wenn Sie dazu Ihre Zustimmung geben. Sie können Vertrauenspersonen bestimmen, die Sie bei allfälligen Entscheidungen unterstützen. Bitte beachten Sie die Ausnahmen im Falle einer Notfallversorgung. Die Patientenverfügung und/oder die Vorsorgevollmacht bieten die Möglichkeit, Ihr Recht auf Selbstbestimmung im Vorhinein wahrzunehmen. Sofern Sie Ihre Zustimmung in die Behandlung nicht mehr erteilen können, ist eine Erwachsenenvertretung einzubinden.